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10.04.2020

Trinkwasserqualität erhalten: regelmäßiges Durchspülen von Trinkwasserleitungen in nicht genutzten Gebäuden erforderlich

KIEL. Aufgrund der derzeit geltenden Landesverordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2 sind zahlreiche öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen geschlossen. Das Gesundheitsministerium macht heute (9. April)  in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Trinkwasserinstallationen in nicht genutzten Gebäuden mindestens alle 72 Stunden betätigt und alle Leitungen dabei vollständig durchspült werden sollten. Dies soll ein Aufwachsen von Bakterien wie Legionellen in den Trinkwasserleitungen verhindern und die Trinkwasserqualität erhalten, um mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher nach einer Wiederinbetriebnahme der Gebäude abzuwenden.

Betreiberinnen und Betreiber von derzeit nicht genutzten Gebäuden sollten also auf ein regelmäßiges Durchspülen der Trinkwasserleitungen achten. Es wird empfohlen, Spülungen zu dokumentieren, um die Abstände zwischen diesen zuverlässig einzuhalten. Empfohlen ist zudem, in den Tagen vor der Wiederinbetriebnahme eines Gebäudes die Leitungen täglich durchzuspülen. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Gesundheitsministeriums, an der Expertinnen und Experten der Gesundheitsämter, des Medizinaluntersuchungsamtes des UKSH, des Gebäudemanagements, der Strategieberatung und der operativen Ebene beteiligt sind, hat Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Trinkwasserinstallationen erarbeitet. Diese sind im Internet unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/T/trinkwasser.html abrufbar.

Die Arbeitsgruppe wird zudem eine Studie durchführen, die vom Gesundheitsministerium gefördert wird. Bei der Studie sollen Trinkwasserinstallationen in einzelnen Gebäuden untersucht werden, die derzeit nicht genutzt werden. Darauf aufbauend sollen ergänzende Empfehlungen für Betreiberinnen und Betreiber von Trinkwasserinstallationen und ein eventuell erforderliches Begleitprogramm für die erste Phase nach der Wiederinbetriebnahme erarbeitet werden. Im Fokus steht dabei die Beprobung von Einrichtungen, die von vielen und wechselnden Personen genutzt werden, die auch im Hinblick auf Covid-19 als besonders schützenswert gelten.

Interessierte, die an der Studie teilnehmen möchten, können sich ab sofort per E-Mail unter ugs@sozmi.landsh.de um eine Teilnahme bewerben. Die dabei entstehenden Kosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  |
Tel. 0431 988-1704  |  Fax 0431 988-1977  |  E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de  |  Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk


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