Allgemeines

Gemäß Brandschutzgesetz (§3) sind die Kreise und kreisfreien Städte u.a. verantwortlich für die überörtliche Ausbildung der Feuerwehren. Diese Aufgabe kann den Kreisfeuerwehrverbänden ganz oder teilweise übertragen werden (BrSchG, §13, Abs. 4). Eine derartige Vereinbarung existiert auch im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Der Kreisfeuerwehrverband Rendsburg-Eckernförde bietet Spezialausbildungen an. Truppmann 1 & 2 sowie Truppführerausbildung werden in Verantwortlichkeit der jeweiligen Ämter angeboten.

Anmeldungen für nachfolgende Spezialausbildungen können ausschließlich die jeweiligen Wehrführer in der Geschäftsstelle des Kreisfeuerwehrverbandes tätigen. Dabei ist zu beachten, dass die ggbf. erforderlichen Lehrgangsvoraussetzungen nach FwDV 2 vorliegen müssen. Ausnahmen sind nicht zulässig.

Fortbildungen des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein e.V. für Führungkräfte finden Sie auf der Homepage