neue Dienstkleidung

Veröffentlichung neue Dienstkleidungsbestimmung

Mit der Veröffentlichung einer neuen Dienstkleidungsbestimmung durch das Innenministerium ist nun für die Feuerwehren der Weg frei, sich außerhalb des Einsatzgeschehens moderner kleiden zu können. Die klassische Ausgehuniform mit dunkelblauer Jacke und schwarzer Hose bleibt zwar im Grunde bestehen, erhält nun aber ein Refreshing: tragefreundlicherer Stoff, moderner Schnitt, keine sichtbaren Knöpfe an den Taschen, keine Biesen mehr und moderne knöpfbare Schulterstücke. „Auf den ersten Blick hat sich dabei gar nicht so viel geändert, aber der Tragekomfort ist ein deutlich besserer als mit der oft als zu dick empfundenen bisherigen Jacke”, so Landesbrandmeister Frank Homrich.

Augenscheinlich deutlich moderner ist da die neue sogenannte „Tagesdienstkleidung”. Für alle feuerwehrdienstlichen Veranstaltungen und Tätigkeiten außerhalb des Einsatzgeschehens besteht nun die Möglichkeit, zum T-Shirt oder Polo-shirt moderne Bundfaltenhose mit aufgesetzter Tasche auf den Seiten zu tragen. Auch eine neue Wetterschutzjacke wurde kreiert. Wert wurde auf den Wiedererkennungseffekt gelegt. So zieren die Konturen des Landes Schleswig-Holstein die Bekleidung. „Denn wir alle sind die Feuerwehren des Landes Schleswig-Holstein”, so Homrich.

Die jetzt feststehenden Änderungen dürften sich großer Akzeptanz bei den Wehren erfreuen – denn sie entstammen den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe aus den Kreisen und wurden auch zur Befragung und Abstimmung im Rahmen der letzten Landes-Feuerwehrversammlung gestellt – letztlich mit einem eindeutigen Ergebnis für die jetzt festgeschriebenen Varianten.

Wichtig ist, dass es mit der Erlassveröffentlichung nun nicht zu enormen Kostenschüben in den Kommunen als Träger der Feuerwehren kommt, da es keine Pflicht zur unmittelbaren Anschaffung der neuen Varianten gibt. Vorhandene Uniformen und Tagesdienstkleidungen können aufgetragen werden. „Aber da, wo etwas eh neu beschafft wird, wird man natürlich auf die neuen modernen Bekleidungsstücke zurückgreifen”, so Homrich.

Auf die Einsatzschutzkleidung der Feuerwehren für Brand- oder technische Einsätze hat die neue Bestimmung keinen Einfluss.

Quelle: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein

Amtsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Nr. 39

 

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